Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.

Der Therapeut stellt Ihnen monatlich Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten), die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.